Allgemeine Geschäftsbedingungen der WSA Reisemobile Unterfranken GmbH
§ 1 Präambel
Die WSA Reisemobile Unterfranken GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Walk, Sonnleite 11, 97270 Kist (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), bietet den Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) Leistungen im Bereich des Komplett- und Teilausbaus von Fahrzeugen, Wohnkabinen und Anhängern, Beratung zum Ausbau von Fahrzeugen sowie den Warenverkauf von einzelnen Modulen für den Wohnmobilausbau. Der Auftragnehmer betreibt unter der Webadresse https://kampmade.de/ eine Website (nachfolgend „Website“ genannt), auf welcher er seine Leistungen vorstellt.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln.
§ 2 Geltungsbereich, Änderung
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
- Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Auftragnehmer wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern der Kunde Kaufmann ist.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- individuelle Vereinbarungen
- diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer bietet den Kunden – soweit jeweils vereinbart – insbesondere folgende Vertragsgegenstände an:
- Beratung zur Abklärung von Projekten oder zur individuellen Projektplanung
- Beratung zum Selbstausbau oder Teil-Selbstausbau
- Teilausbau oder Komplettausbau des Fahrzeugs des Kunden
- Verkauf einzelner Module für den Aus- bzw. Umbau von Fahrzeugen
- Der Auftragnehmer stellt den Kunden auf seiner Website einen Konfigurator zur Verfügung sowie eine Liste einzelner verfügbarer Module für die Wohnmobile, die die Kunden erwerben können. Diese Angaben stellen noch keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern sollen dem Kunden lediglich ermöglichen sich einen Überblick über die möglichen Umbaumaßnahmen und die verfügbaren Module zu verschaffen sowie eine Anfrage an den Auftragnehmer zu einer konkreten Konfiguration eines Wohnmobils oder zu den einzelnen Modulen zu schicken. Der Kunde kann ein Beratungsgespräch anfragen und im Rahmen des Fahrzeugausbaus zwischen einer individuellen Projektplanung oder fertigen Ausbaupaketen wählen sowie Anfragen zum Kauf der einzelnen Module stellen.
- Der jeweilige Vertrag kommt in der Regel durch Bestätigung des unveränderten, von dem Auftragnehmer unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande.
- Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Auftragnehmer beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien sowie mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
- Der Vertragstext und die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Buchung bzw. Bestellung der Leistung via E-Mail übersandt.
- Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen wird der Auftragnehmer ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. Der Auftragnehmer schuldet in diesem Fall nicht den vom Kunden angestrebten Erfolg bzw. die Kundenzielsetzung der beauftragten Leistung. Zusätzlich gilt das Folgende:
- Soweit ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbart wird, schuldet der Auftragnehmer die Durchführung der Beratung im Hinblick auf ein unverbindliches Kennenlernen zur Abklärung der Rahmenbedingungen für ein Umbauprojekt. Dieses Gespräch dauert maximal 60 Minuten und kann vor Ort oder online durchgeführt werden.
- Kostenlose Dienste und Leistungen können jederzeit von dem Auftragnehmer eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden ergibt sich daraus nicht.
- Soweit ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vereinbart wird, schuldet der Auftragnehmer die Beratung des Kunden hinsichtlich eines Projekts und zum Zwecke der Erstellung eines unverbindlichen Angebots. Das kostenpflichtige Beratungsgespräch dauert – soweit nicht anders vereinbart
- Der Kunde bekommt, je nach Auslastung des Auftragnehmers, ca. 2 bis 6 Wochen nach dem Beratungstermin ein unverbindliches Angebot zur Projektdurchführung zugeschickt, das auf Basis des Beratungsgesprächs erstellt wird.
- Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass im Falle der Buchung einer Leistung, die vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnt und erbracht wird, mit vollständiger Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde zustimmt, dass der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung zum vereinbarten Termin (vor Ablauf der Widerrufsfrist) beginnen soll.
- Auf § 6 (Mitwirkungspflichten) und § 7 (Absage von Terminen) dieser Bedingungen wird hingewiesen.
- Soweit durch den Auftragnehmer Werkleistungen geschuldet werden, wird folgendes zusätzlich vereinbart:
- Gegenstand des Werkvertrages ist die Durchführung von Umbau- oder Ausbaumaßnahmen am jeweiligen Fahrzeug. Der konkrete Umfang der von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistung ergibt sich aus den Angaben in den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot inklusive seiner Anhänge und aller beauftragten Nachtragsangebote sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der jeweilige Vertrag kommt in der Regel durch Bestätigung des unveränderten von dem Auftragnehmer unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der Auftragnehmer einen Monat ab Ausstellungsdatum an sein Angebot gebunden.
- Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung das vereinbarte Fahrzeug gemäß des vereinbarten Projektplans.
- Der Leistungszeitraum wird individuell, je nach Projekt, Auftrag und Auslastung des Auftragnehmers, vereinbart.
- Zusätzliche Arbeiten, die nach Annahme des Angebots durch Änderungswünsche oder Sonderwünsche des Kunden oder durch nicht vorhersehbare Anforderungen an die Projektdurchführung entstehen, werden mit dem Kunden besprochen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nicht vorhersehbare Anforderungen können dabei insbesondere, aber nicht abschließend, darin bestehen, dass die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Parameter und Spezifikationen bei dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug mit einem unerwarteten Aufwand verbunden ist. Die zusätzlichen Arbeiten im Sinne dieses § 3 Abs. 8 e) werden gesondert abgerechnet.
- Der Auftragnehmer führt nach erfolgreichem Abschluss der Arbeiten eine Qualitätsprüfung gemäß interner Vorgaben durch, die insbesondere eine Testfahrt sowie das Erstellen von Fotos und/oder Videos umfasst.
- Für Kaufverträge gilt das Folgende:
- Der Kunde kann bei dem Auftragnehmer Waren, insbesondere Module für den Aus- oder Umbau von Fahrzeugen, erwerben. Die Artikel werden auf der Website des Auftragnehmers dargestellt und können über das entsprechende Kontaktformular oder per E-Mail von dem Kunden angefragt werden. Der Auftragnehmer erstellt – soweit von diesem gewünscht – ein Angebot, das dem Kunden per E-Mail übermittelt wird. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Kunden zustande.
- Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig.
- Die Lieferbedingungen und die Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Die Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich, soweit sie nicht von dem Verkäufer ausdrücklich zugesichert wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragestellungen hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen oder Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte des Auftragnehmers wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht nachkommt.
- Kommt der Auftragnehmer mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftragnehmer eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz des Auftragnehmers oder am Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 4 Abnahme
- Soweit es sich bei der vertraglich geschuldeten Leistung um eine Werkleistung handelt, wird der Auftragnehmer dem Kunden die Fertigstellung der Leistung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Der Auftragnehmer stellt dem Kunden das Werk zur Abnahme bereit. Grundsätzlich erfolgt die Abnahme bei der Abholung des fertiggestellten Werks am Firmensitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Rahmen der Abnahme überprüft der Kunde, ob das Werk die vertragsgemäß vereinbarte Beschaffenheit hat. Über den Verlauf der Abnahme wird ein Protokoll geführt, in dem etwaig zu behebende Mängel aufgeführt werden.
- Der Kunde, der Unternehmer ist, ist verpflichtet die Leistung unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer etwaige Mängel binnen 10 Tagen in Textform mitzuteilen. Kunden, die Verbraucher sind, werden angehalten die Leistung gleichermaßen unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer etwaige Mängel binnen 14 Tagen in Textform zu melden. Die Verbraucherrechte werden hierdurch nicht berührt.
- Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt das Werk nur dann als abgenommen im Sinne von Satz 1 dieses Absatzes, wenn der Auftragnehmer den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat.
- Nimmt der Kunde, der Unternehmer ist, die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
- Einzelne Leistungen des Auftragnehmers können Gegenstand von Teilabnahmen sein, sofern die Teilabnahme dem Kunden zumutbar ist. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er dem Auftragnehmer für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.
- Die Abnahme bedarf einer Erklärung zumindest in Textform.
- Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle auf der Webseite angezeigten Preise verstehen sich als Brutto-Europreise.
- Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem Angebot, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Geschäftsbedingungen.
- Die Abrechnung der zu vergütenden Leistungen erfolgt in der Regel nach Zeit- und Materialaufwand und/oder nach vereinbarten Pauschalen. Die jeweiligen Stundensätze für Leistungen im Bereich Fahrzeugausbau sowie für Sonderleistungen oder Nacharbeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der individuellen Vereinbarung.
- Die Höhe der Vergütung für das kostenpflichtige Beratungsgespräch und die Angebotserstellung im Sinne von § 3 Abs. 6 b) dieser Bedingungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Betrag wird dem Kunden bei Auftragserteilung gutgeschrieben und mit der Schlussrechnung verrechnet.
- Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
- Im Falle eines Werkvertrages ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig. Die Anzahlung dient zur Absicherung der Vorleistungen des Auftragnehmers und wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Weitere Abschlagszahlungen in angemessener Höhe können nach Maßgabe des Absatzes 7 in Rechnung gestellt werden. Die Schlusszahlung wird nach Abnahme des Werkes durch den Kunden zur Zahlung fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden angemessene Abschlags- bzw. Teilrechnungen gemäß § 632a BGB zu stellen, sobald ein in sich abgeschlossener Leistungsabschnitt fertiggestellt ist. Dies ist dann gegeben, wenn die Fertigstellung des Abschnitts nachprüfbar ist und der jeweilige Abschnitt selbstständig nutzbar ist. Die Begleichung einer Teilrechnung stellt weder eine Teilabnahme noch einen Verzicht des Kunden auf seine Mängelrechte dar. Abnahmen erfolgen ausschließlich nach den in diesen Bedingungen vereinbarten Regelungen.
- Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto des Auftragnehmers ein.
- Die im Angebot für Werkleistungen angegebene Vergütungshöhe stellt eine vorläufige Schätzung dar. Spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreitung der Projektplanung sind möglich. Der Auftragnehmer wird dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Netto-Projektaufwand um mehr als vier Prozent überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
- Soweit die Parteien eine Pauschale für die vertraglich geschuldete Leistung vereinbaren, handelt es sich um eine Obergrenze, unabhängig davon, ob die vereinbarte Obergrenze tatsächlich erreicht wird oder nicht.
- Kunden können Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen gegenüber dem Auftragnehmer in Textform erheben. Rechnungen des Auftragnehmers gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Kunden, die Unternehmer sind, geraten innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. Verbraucher geraten ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
- Gerät der Kunde im Fall eines Werkvertrags mit einer Teilzahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten mit sofortiger Wirkung bis zum Ausgleich der fälligen Forderung auszusetzen.
- Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung, fristlos zu kündigen.
- Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die dem Auftragnehmer auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Verbrauchers aus dem gleichen vertraglichen Verhältnis bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten
- Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
- Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung des Kontakt- oder Anfrageformulars sowie des Terminbuchungs-Tools seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
- Der Kunde, der eine Beratung bucht, die über Fernkommunikationsmittel erfolgen soll, beispielsweise als Online-Videoberatung, ist verpflichtet sicherzustellen, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind, um an der Beratung teilzunehmen. Der Kunde ist, soweit die Beratung online erfolgt, zur Bereithaltung einer ausreichend schnellen Internetverbindung auf eigene Kosten verantwortlich und ist verpflichtet das vorab im Rahmen der Buchung näher bezeichnete Programm herunterzuladen, zu installieren und zum vereinbarten Termin betriebsbereit zu halten.
- Der Kunde ist verpflichtet bei der Planung und Durchführung des Projekts mitzuwirken und den Auftragnehmer bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien sowie sonstige Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
- Im Fall des beauftragten Aus- oder Umbaus eines Fahrzeugs, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zur Durchführung der Arbeiten geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat insbesondere alle persönlichen und sonstigen Gegenstände zu entfernen und das Fahrzeug in grob gereinigten Zustand zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Auftragsdurchführung relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an den Auftragnehmer überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde, der Unternehmer ist, stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei; etwaige Regressansprüche des Kunden sind bei Unternehmern ausgeschlossen.
- Der Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung des Auftragnehmers beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
- Der Kunde, der Unternehmer ist, stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
- Der Kunde ist verpflichtet dem Auftragnehmer eine gesonderte Vollmacht zu erteilen, die den Auftragnehmer berechtigt, den Kunden im Rahmen der übertragenen Pflichten zu vertreten und eine amtlich anerkannte Prüfstelle (z.B. TÜV oder DEKRA) mit der technischen Abnahme und Zulassung des umgebauten Fahrzeugs zu beauftragen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das umgebaute Fahrzeug im Anschluss an die Umbaumaßnahmen von einer amtlich anerkannten Prüfstelle nach den geltenden Vorschriften geprüft und abgenommen wird. Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden nach erfolgreicher Abnahme durch die Prüfstelle alle erforderlichen Dokumente.
- Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen gemäß den Angaben in dem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zu.
- Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 7 Absage von Terminen
- Änderungen der vereinbarten Termine sind aus sachlichem Grund möglich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt einen Terminvorschlag abzulehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Kunde falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat, Verstöße gegen Rechte Dritter erfolgen oder der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen wiederholt verstößt oder wenn bereits die Schwere eines einzelnen Verstoßes dazu geeignet ist.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn diese, beispielsweise infolge technischer Probleme, nicht durchgeführt werden können. Der betroffene Termin kann endgültig von dem Auftragnehmer abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.
- Kommt ein Termin aufgrund einer Absage des Auftragnehmers nicht zustande, wird der Auftragnehmer den Kunden hierrüber unverzüglich informieren.
- Wird ein Termin seitens des Auftragnehmers endgültig abgesagt, wird keine Vergütung berechnet. Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Ein vereinbarter Termin muss von dem Kunden mindestens 24 Stunden vor dem Beginn (werktags bis 17:00 Uhr) abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Termine können nicht nachgeholt werden und sind kostenpflichtig, soweit der Grund für die Absage nicht unverschuldet ist.
- Die gesetzlichen Widerrufsrechte werden durch diese Regelungen nicht beschränkt.
§ 8 Nutzungsrechte
- Die Materialien, die der Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung stellt, sei es im Rahmen des Beratungsgesprächs oder zusammen mit dem fertiggestellten Werk, sind urheberrechtlich geschützt. Kunden dürfen diese Materialien nicht ohne Einwilligung des Auftragnehmers vervielfältigen und/oder sonst verbreiten. Die Materialien werden dem Kunden ausschließlich zur Kenntnisnahme und Information im Rahmen der vereinbarten Beratung bzw. Werkleistung zur Verfügung gestellt. Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungs-, Verwertungs-, Unterlizenzierungsrechten oder sonstigen Rechten findet nicht statt.
- Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen der Beratung oder der Nutzung des Werks und entsprechend diesen Geschäftsbedingungen. Ein anderweitiges Verwenden der Inhalte ist nicht gestattet.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
- Gegenüber von Kunden, die Unternehmer sind, gilt das Folgende:
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem jeweiligen Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die der Auftragnehmer aufgrund einer von ihm gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Kunden im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde an den Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum des Auftragnehmers umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil des Auftragnehmers entspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Kunde ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, dem Auftragnehmer über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
§ 10 Gewährleistung, Haftung
- Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.
- Kunden werden den Auftragnehmer bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Im Fall von Online-Beratungsleistungen via Videocall bietet der Auftragnehmer seine Leistung nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen des Internets an. Dem Kunden ist bewusst, dass es bei der Online-Beratung via Videocall zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann.
- Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an kostenlosen Diensten (z.B. kostenlosen Erstgesprächen) ist auf den Fall beschränkt, dass der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer.
- Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Kunden, die Verbraucher sind, werden im Fall der Abwicklung von Kaufverträgen angehalten die Ware nach dem Empfang auf äußere Schäden an der Verpackung, Um- und Transportverpackung zu prüfen und eventuelle Beschädigungen sofort bei der Entgegennahme gegenüber dem Speditions- oder Paketdienstfahrer anzuzeigen.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von dem Auftragnehmer zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen des Auftragnehmers ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen, insbesondere, wenn diese Änderungen die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs beeinflussen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der durch Dritte, insbesondere die für die technische Abnahme zuständige Prüfstelle, übergebenen Unterlagen oder Informationen, sofern er diese nicht selbst zu vertreten hat.
- Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich das Folgende:
- Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die dem Auftragnehmer in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
- Bei Kaufverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für gebrauchte Artikel wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme.
- Der Kunde zeigt Mängel von Kaufsachen gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss den jeweiligen Mangel genau beschreiben sowie eine aussagekräftige Dokumentation des Mangels (beispielsweise in Form von Bildern) enthalten.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung.
- Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die das Vertragsverhältnis betreffen, ist der Firmensitz des Auftragnehmers in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
- Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht gewillt, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 22.08.2025